Die Sicherheit bei der ING DiBa

Die ING DiBa ist eine der bekanntesten und von Kunden stark frequentierten Direktbanken in Deutschland. Allerdings stellt sich vielen Neukunden im Onlinebanking-Bereich generell aufgrund der zahlreichen Probleme auf dem Finanzmarkt in der Vergangenheit die Frage, wie es mit der Sicherheit bei einer Direktbank bestellt ist.

Hier kann bezüglich der ING-DiBa jedoch absolut Entwarnung gegeben werden. Denn zum Einen gewährt die Bank die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung für Guthaben auf den Konten. Sie liegt derzeit bei 100.000 Euro je Kunde und wird aus der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, kurz EdB, gezahlt.

Weitere Einlagensicherung der ING-DiBa

Darüber hinaus gibt es eine Einlagensicherung der ING-DiBa. Diese wird über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. gewährleistet. Dabei hängt die Höhe dieser Einlagensicherung immer vom jeweiligen Eigenkapital der angeschlossenen Banken ab. Aufgrund dieses Kapitals kann die Einlagensicherung ING-DiBa bis zu 1,23 Milliarden Euro für ihre Kunden als Sicherheit bieten.

Allerdings sollten Kunden beachten, dass die Sicherung der Bank lediglich für Guthaben auf tatsächlichen Konten besteht. Dazu zählen laut Angaben der ING DiBa die Festgeld-, Giro- und Extrakonten. Auch die Sparbriefe, das VL-Sparen und das Zinswachstum sind abgesichert.

Spekulative Geschäfte auf dem Finanzmarkt werden nicht gesichert

Wenn ein Anleger sich dagegen für Wertpapiere und Aktien entscheidet, die im Direkt-Depot der Bank verwaltet werden können, sind diese nicht von der Einlagensicherung betroffen. Diese Wertpapiere stellen spekulative Anlagen auf dem Finanzmarkt dar. Sie gehören dem jeweiligen Anleger und können aus logischen Gründen nicht abgesichert werden.

Insgesamt ist also die Sicherheit bei der Direktbank gewährleistet. Durch die Höhe der Einlagensicherung kann jeder Kunde fest davon ausgehen, dass er kein Geld verlieren kann, egal, ob er nur in einen kleinen Sparbrief (interessante Angebote unter https://www.ing-diba.de/sparen/sparbrief/) investiert oder einen Immobilienkredit aufgenommen hat. Lediglich bei spekulativen Anlagen entfällt die Sicherung, was aber auch bei jedem anderen Kreditinstitut der gängigen Praxis entspricht.