Wann die Hausrat leistet

Die Hausrat Versicherung leistet in den unterschiedlichsten Fällen. Eine der wichtigsten Klauseln besagt, dass die Hausratversicherung grundsätzlich bei Leitungswasser Schäden leistet. Allerdings ist nicht immer ganz klar, wann ein Schaden durch Leitungswasser entstanden ist, der auch von der Hausratversicherung abgedeckt wird.

Von einem abgesicherten Schaden kann jedoch immer dann ausgegangen werden, wenn Leitungswasser unerwünscht austritt. Beispielsweise kann ein Rohrbruch zum Schaden durch Leitungswasser führen und wird demzufolge von der Hausrat Versicherung abgedeckt. Ein weiterer Fall sind Aquarien und Wasserbetten. Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Denn Aquarien und Wasserbetten sind nicht in jedem Basisschutz der Hausratversicherung enthalten bzw. müssen zusätzlich abgesichert werden. Ebenfalls leistet die Hausratversicherung nicht, wenn beispielsweise die im Aquarium lebenden Fische aufgrund eines Schadens verenden.

Wann die Hausratversicherung bei Leitungswasser nicht leistet

Es gibt auch einige Gründe, in denen die Hausratversicherung nicht leistet. Dies gilt bei Überschwemmung durch fließende Gewässer, wobei diese ohnehin nicht zum Leitungswasser gezählt werden können. Auch leistet die Hausratversicherung nicht für den durch Leitungswasser entstandenen Schaden, der durch Betätigen der Sprinkleranlage aufgrund eines Feuers entstanden ist. Hier wird lediglich der Feuerschaden ersetzt, nicht jedoch der Wasserschaden.

Bei Schäden durch Schwamm oder Schimmel wird ebenfalls keine Leistung erfolgen, da diese in aller Regel von einer schlechten Isolierung, nicht jedoch vom Leitungswasser bedingt werden.

Für wen die Hausratversicherung wichtig ist

Grundsätzlich ist die Hausrat Versicherung für Jedermann empfehlenswert. Sie übernimmt nicht nur Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind, sondern auch solche, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, teilweise Überspannung, durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus verursacht wurden. Die Hausratversicherung schützt dabei den gesamten Hausrat, zu dem alle beweglichen Gegenstände innerhalb der versicherten Wohnung zählen.

Dazu gehören selbst Gegenstände, die nur vorübergehend in der Wohnung gelagert wurden, dem Versicherten aber gar nicht selbst gehören. Bei kleineren Schäden sollte die Hausratversicherung jedoch nicht in Anspruch genommen werden, da dann immer die Gefahr besteht, dass der Versicherer den Vertrag aufkündigt.